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   BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07   

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BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 (https://dejure.org/2007,9894)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 (https://dejure.org/2007,9894)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 2007 - 2 BvR 371/07 (https://dejure.org/2007,9894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verdacht der ungenehmigten Nebentätigkeit durch den Betrieb eines Internethandels; Öffentliches Interesse an der Reinhaltung und Aufrechterhaltung der Vertrauenswürdigkeit der Beamtenschaft; Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung; Zweifel an der ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung in einem disziplinarrechtlichen Vorermittlungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    a) Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und damit eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz vorsieht (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Die Einschaltung des Richters soll dabei insbesondere dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 GG durch unverhältnismäßige Wohnungsdurchsuchung -

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07
    b) Die genannten Grundsätze finden auch im Bereich disziplinarrechtlicher Vorermittlungen Anwendung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, S. 1282).

    Regelmäßig werden entsprechende Zwangsmaßnahmen daher nur in Betracht kommen, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; sie können jedenfalls dann als unverhältnismäßig erscheinen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, S. 1282; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, § 27 Rn. 8; Köhler/Ratz, BDG: Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht, 3. Aufl. 2003, § 27 Rn. 6).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen oder der Eingriff nicht mehr in angemessenem Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts und zur Schwere der Tat steht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen oder der Eingriff nicht mehr in angemessenem Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts und zur Schwere der Tat steht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07
    a) Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und damit eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz vorsieht (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07
    Der Richter darf die Wohnungsdurchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund einer eigenverantwortlichen Prüfung der Ermittlungen davon überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten;

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07
    Erschwerend kann insbesondere berücksichtigt werden, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten einer Krankschreibung wahrgenommen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2007 - 1 D 16/05 -, Rn. 59 m.w.N.; Claussen/Janzen, Bundesdisziplinarrecht, 9. Aufl. 2001, S. 99).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07
    a) Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und damit eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz vorsieht (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07
    a) Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und damit eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz vorsieht (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 B 11367/06

    Disziplinarrecht - Auswertung von personenbezogenen Daten aus in elektronischer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2008 - 3 A 11334/07

    Polizeibeamter wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit als Internethändler

    Die sodann eingelegte Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 371/07 -).

    Diese Tatbestandsalternative von § 73 Abs. 3 Satz 1 LBG liegt hier indessen unzweifelhaft vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2002 - 2 BvR 371/07 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - DB 16 S 57/09

    Vorsitzenden- bzw. Berichterstatterzuständigkeit für Beschlüsse in

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass im Disziplinarverfahren einschneidende Zwangsmaßnahmen wie eine Wohnungsdurchsuchung regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; solche Maßnahmen sind demgegenüber dann als unverhältnismäßig einzustufen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (BVerfG , Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 - a.a.O. und Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 - juris; BayVGH, Beschl. v. 07.03.2007 - 16a CD 07.1 - a.a.O.; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 12.01.2007 - 3 B 11367/06 - a.a.O.; GKÖD Bd. II M § 27 Rn. 26).

    Bei der Wahrnehmung ungenehmigter Nebentätigkeiten in Zeiten der Krankschreibung ist daher regelmäßig die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht zu ziehen (Senatsurteil vom 14.05.2008 - DL 16 S 3/07 - OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 12.01.2007 - 3 B 11367/06 - a.a.O.); zumindest wird in solchen Fällen eine Zurückstufung angezeigt sein (BVerfG , Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - DL 16 S 559/23

    Anordnung der Durchsuchung der Wohnung; Verdacht der sexuellen Belästigung von

    Gemessen an der Schwere des Verdachts und dem Gewicht des vorgeworfenen Dienstvergehens dürfen die Ermittlungsmaßnahmen für sich genommen den Beamten nicht bereits härter treffen als die zu erwartende Disziplinarmaßnahme selbst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 -, juris Rn. 11 f.; Beschluss vom 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, 1282 ).

    Regelmäßig kommt eine Durchsuchung daher nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; sie kann jedenfalls dann als unverhältnismäßig erscheinen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.11.2007, a.a.O. Rn. 13 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2021 - 3 A 10779/20

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst, weil er über mehrere Jahre einer

    Erschwerend wirkt sich auch aus, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten der Krankschreibung wahrnimmt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 371/07 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urteile vom 1. Juni 1999 - 1 D 49.97 -, BVerwGE 113, 337 und juris Rn. 55 ff.; vom 11. Januar 2007 - 1 D 16.05 -, juris Rn. 59; Beschlüsse vom 28. August 2018 - 2 B 4.18 -, juris Rn. 20; vom 29. Januar 2020 - 2 B 27.19 -, juris Rn. 11; OVG RP, Urteil vom 6. Mai 2008 - 3 A 10045/08.OVG -, juris Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13

    Vorliegen einer vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2

    Die Sache muss deshalb - etwa in Anlehnung an die Grundsätze der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Beantragung von Beschlagnahmen und Durchsuchungen seitens der Disziplinarbehörde gemäß § 28 NDiszG im Laufe des Disziplinarverfahrens (vgl. hierzu etwa Gansen, a. a. O., § 27 Rdnr. 25 im Anschluss an BVerfG, Kammer-Beschl. v. 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, 1282; Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 -, juris) - von einigem Gewicht sein und sie muss mutmaßlich zu einer Disziplinarmaßnahme führen, die eine vorläufige Dienstenthebung vertretbar erscheinen lässt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - 3d B 441/17

    Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme bei dringendem Tatverdacht des

    vgl. - jeweils zu Lebenszeitbeamten - BVerfG, Beschlüsse vom 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04 -, juris, Rn. 24, und vom 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 -, juris, Rn. 13, m.w.N.
  • VG Schleswig, 07.02.2018 - 17 B 1/18

    Gefährdung der Aufklärung des Sachverhalts in Disziplinarverfahren; Antrag auf

    Sie kann als unverhältnismäßig erscheinen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (vgl. BVerG, Beschlüsse vom 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04-14.11.2007-2 BvR 371/07 - Juris).
  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 6 E 1/19

    Justizvollzugsbeamter; Beschlagnahmeanordnung; Durchsuchungsanordnung;

    Dabei kommt die Anordnung regelmäßig nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist, während sie jedenfalls dann unverhältnismäßig ist, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (so BVerfG, Beschlüsse v. 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 -, juris Rn. 24, und v. 14. November 2007 - 2 BvR 371/07 -, juris Rn. 13; dem folgend: BayVGH, Beschlüsse v. 28. April 2014, a. a. O., juris Rn. 14, v. 19. Oktober 2009, a. a. O., juris Rn. 26, und v. 7. März 2007, a. a. O., juris Rn. 32; OVG M-V, a. a. O., juris Rn. 12, 25; VGH BW, a. a. O., juris Rn. 14; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12. Januar 2007, a. a. O., juris Rn. 10, 23; Weiß, a. a. O., M § 27 Rn. 23; Wittkowski, a. a. O., § 27 Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2022 - 3d E 813/21

    Beschlagnahme privater Mobiltelefone eines Beamten wegen des Besitzes

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 -, juris Rn. 24, und vom 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 28.04.2017 - 3d B 441/17.O -, juris Rn. 15.
  • VG Trier, 13.11.2007 - 3 K 636/07

    Entfernung aus dem Dienst

    Hiergegen hat der Beklagte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben (Az. 2 BvR 371/07).
  • VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 28 O 82/21

    Durchsuchungsanordnung nach § 30 HDG bei einem "Corona-Leugner"

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20

    Beamter; Beschlagnahme; Dienstvergehen; Disziplinarmaßnahme; dringender Verdacht;

  • VGH Bayern, 16.09.2011 - 16b DC 11.1037

    Antrag auf Aufhebung der Beschlagnahme und Herausgabe der beschlagnahmten

  • VG Düsseldorf, 17.01.2023 - 31 K 156/23
  • VG Wiesbaden, 08.03.2022 - 28 O 201/22

    Einzelfall eines Antrags auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung im Rahmen des

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